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AGB und Richtlinien

Hier finden Sie unsere Geschäftsbedingungen und Richtlinien: 
AGB, AEB, Lieferantenkodex & Fremdfirmenrichtlinien

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. ALLGEMEINES

Diese AGB gelten für alle Unternehmensgeschäfte der folgenden Unternehmen:
1.1. Avenarius-Agro GmbH
FN 103435k, Sitz in Wels. www.avenarius.at, ARA 1405
1.2. Capatect Baustoffindustrie GmbH
FN 88108x, Sitz in Perg, www.capatect.at, ARA 293
1.3. Glemadur Farben und Lacke Vertriebsges.m.b.H.
FN 47905z, Sitz in Wien, www.glemadur.at, ARA 324
1.4. Synthesa Chemie Gesellschaft m.b.H.
FN 75787b, Sitz in Perg, www.synthesa.at, ARA 293
mit einem Unternehmer iS des Konsumentenschutzgesetzes oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, beide im Folgenden Kunde genannt. Die Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und Kunden erfolgt nur auf Basis dieser AGB. Abweichende Vertragsbedingungen eines Kunden gelten nur, wenn das
Unternehmen ihre Geltung schriftlich bestätigte. Produktbeschreibungen sind in technischen Merkblättern zusammengestellt. Ihre Beachtung ist unumgänglich. Technische Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter
sind über die Homepages der Unternehmen abrufbar. Bei Zweifelsfragen bitten wir, Rücksprache zu halten.

2. ANGEBOTE UND MENGEN

Angebote werden nach Ablauf einer angeführten oder angemessenen Annahmefrist unverbindlich.

3. PREISE

Die Preise sind gültig ohne Nebenleistungen und Umsatzsteuer und freibleibend. Als vereinbart gilt für Versandaufträge DAP bzw. Abholaufträge EXW, Incoterms 2020, außer falls in der Auftragsbestätigung anders angeführt. Es gelten, wenn nicht anders vereinbart, die Preise zum Liefertag. Unterjährige Preisänderungen bleiben aus wichtigen Gründen, wie Preissteigerung bei Rohstoffen oder die Preisbildung beeinflussenden Rechtsnormen vorbehalten. Derartige Preisänderungen sind für nicht erfüllte Verträge auch auf noch nicht gelieferte Waren anwendbar. Der Kunde ist jedoch berechtigt, binnen 7 Tagen vom Vertrag hinsichtlich bestellter, aber noch nicht gelieferter Waren zurückzutreten, wenn eine derartige Preiserhöhung eintritt. Weitere Ansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht. Für abgetönte Waren werden Zuschläge berechnet. Für besonders hochwertige Pigmente bleiben besondere Aufschläge vorbehalten.
Allgemeine Preiserhöhungen gelten auch für Rahmenvereinbarungen. Alle Preise und Katalogangaben gelten vorbehaltlich von Schreib-, Rechen- und EDV-Fehlern.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Rechnungen sind nach Erhalt zahlbar. Für Zahlungsverzug werden 12 % Zinsen vereinbart, sofern als tatsächlicher Schaden keine höheren Zinsen anfallen. Fällige Rechnungen schließen einen Skontoabzug für neue Rechnungen aus. Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen, der Kunde trägt alle mit einem Wechsel verbundenen Kosten.

5. BESTELLWERTE

Unterschreiten (Teil-)Lieferungen einen bestimmten Mindestbestellwert, gelangen Versandkosten und Bearbeitungspauschalen zur Anwendung. Es gelten die in der am Liefertag gültigen Preisliste enthaltenen Sätze.

6. VERSAND UND TRANSPORT ALLGEMEIN

Maßgeblich sind die Abgangsgewichte ab Werk. Das Unternehmen bestimmt die Versandart. Der Kunde genehmigt vorab jede übliche Versandart. Teillieferungen sind zulässig. Gefahr und Zufall gehen auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk verlassen hat. Der Kunde ist für die Entladung verantwortlich. Transporte sind unversichert. Wünscht ein Kunde eine Transportversicherung, ist dies vorab bekannt zu geben. Die Versicherung erfolgt dann auf seine Kosten. Der Kunde hat Transportschäden sofort bei Zustellung auf Transportpapieren zu vermerken, diese möglichst mit Fotos zu dokumentieren und binnen fünf Tagen schriftlich beim Unternehmen und Frachtführer zu rügen und Nachweise zu liefern.

7. LIEFERUNGEN

Lieferfristen sind unverbindlich und schließen Ansprüche aus, außer ein Fixtermin wurde schriftlich vereinbart. Bei Verzug mit einem Fixtermin darf der Kunde nach eingeschriebener Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen zurücktreten. Zahlungsverzug des Kunden verschiebt Leistungspflichten des Unternehmens auf seine Dauer.

8. MENGENABWEICHUNGEN

Abweichungen der Liefer- von der Bestellmenge bis zu ± 5 % berechtigen nicht zu Annahmeverweigerung, Schadenersatz- oder Gewährleistung. Bei Sonderanfertigung beträgt diese Grenze ± 10 %.

9. PRÜFPFLICHT UND RÜGEN

Der Kunde hat bei Erhalt der Ware diese unverzüglich auf äußerliche Mängel zu prüfen. Mängel müssen innerhalb von fünf Tagen ab Erkennbarkeit schriftlich eingeschrieben gerügt werden. In der Rüge hat der Kunde die Auftragsnummer, die Artikelspezifizierung und die Chargennummer anzugeben sowie möglichst Fotos anzuschließen. Geringfügige Abweichungen von einem Muster stellen keinen Mangel dar.
10. RÜCKNAHME GELIEFERTER WAREN UND ANNAHMEVERZUG
Es besteht keine Anspruch auf Rücknahme von Ware durch Synthesa. Wird ausnahmsweise unbeschädigte und brauchbare Ware in Originalgebinden in einer unserer Verkaufsstellen zurückgenommen, wird ein Manipulationsentgelt von pauschal 15% des Warenwertes abgezogen. Bei Abholung durch ein von uns beauftragtes Frachtunternehmen wird ein Manipulationsentgelt von pauschal 30 % des Warenwerts abgezogen. Eine Baustellenabholung von Waren unter 200 Euro Nettowert ist ausgeschlossen. Eine Rücknahme von abgetönten Produkten ist nicht möglich.

11. HAFTUNG

Das Unternehmen leistet Gewähr für die gleichbleibend gute Qualität seiner Produkte bei Auslieferung, nicht jedoch für eine bestimmte Eigenschaft oder Verwendbarkeit außer bei schriftlicher Zusage. Anwendungstechnische Beratung, Vorführung oder Einschulung durch das Unternehmen führen zu keiner Haftung für einen bestimmten Anwendungserfolg. Der Kunde hat eine eigene genaue Prüfung vorzunehmen, ob mit dem Produkt das von ihm angestrebte Ziel erreicht wird. Verbrauchsangaben in Verarbeitungsanleitungen sind durchschnittliche Erfahrungswerte. Mehr- oder Minderverbrauch können in Einzelfällen gegeben sein. Produktionsbedingt kann es bei einer Nachlieferung zu Farbtonabweichungen
kommen. Das Unternehmen leistet nach eigener Wahl ausschließlich Gewähr durch Verbesserung oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche einschließlich Mangelfolgeschäden gegen das Unternehmen sind ausgenommen bei Personenschäden ausgeschlossen, sofern dieses den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldete. Schadenersatz ist bei Sachschäden immer mit dem Bestellwert der Lieferung begrenzt. 

12. VERTRAGSRÜCKTRITT

Bei ungerechtfertigtem Vertragsrücktritt des Kunden ist das Unternehmen berechtigt, Vertragszuhaltung zu begehren oder als Stornogebühr 30 % des Nettobestellwerts oder einen darüber hinausgehenden konkreten Schaden zu verrechnen. 

13. EIGENTUMSVORBEHALT UND ZESSION

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Unternehmens. Durch Vermischung und Verarbeitung entsteht Miteigentum im Verhältnis der Wertanteile. Veräußert der Kunde vor vollständiger Bezahlung Waren des Unternehmens, tritt er seine Forderungen mit Nebenrechten gegen den Erwerber mit Vertragsabschluss an das Unternehmen ab. Im Falle der Vermischung oder Verarbeitung gilt dies aliquot. Der Kunde hat das Unternehmen unverzüglich zu informieren, falls Dritte an Vorbehaltsware oder Forderungen des Unternehmens Rechte begründen oder geltend machen wollen (zB gerichtliche Pfändung).

14. VERPACKUNGEN, PALETTEN UND ENTSORGUNG

Verpackung wird nicht zurückgenommen. Paletten müssen bei Anlieferung gegen einwandfrei gebrauchsfähige Paletten getauscht werden, ansonsten werden sie in Rechnung gestellt. Retournierte Europaletten unterliegen einer Eingangskontrolle auf Wiederverwendbarkeit. Nicht wiederverwendbare Europaletten werden aus dem Lieferprozess ausgeschieden und werden daher auch nicht gutgeschrieben.
Mehrweggebinde (Container, Silos) sind bis 30 Werktage kostenfrei, falls innerhalb dieser Frist entleert und ohne Inliner zur Abholung bereitgestellt wird. Danach wird bis 3 Monate Miete, dann der Verkaufspreis berechnet. Für die Entsorgung gelten die Bestimmungen der ÖNORM S 2100. Restentleerte Verpackungen sind im Sinne der VVO Sammelstellen zu übergeben. Die Unternehmen sind Partner der ARA (Altstoffrecycling Austria).

15. EINTREIBUNGSKOSTEN

Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung einer offenen Forderung verbundenen zweckmäßigen außergerichtlichen Kosten zu tragen.

16. AUFRECHNUNGSVERBOT

Kein Kunde ist berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben außer bei schriftlicher Zustimmung, gerichtlicher Feststellung  oder Insolvenz des Unternehmens.

17. EMBARGO KLAUSEL

1. Der Käufer beachtet alle anwendbaren Sanktionsvorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung und darf insbesondere keine Güter, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag geliefert werden und in den Anwendungsbereich einer der anwendbaren Sanktionsvorschriften, insbesondere der Verordnungen
(EU) Nr. 833/2014 und Nr. 765/2006 des Rates, fallen, direkt oder indirekt in die sanktionierte Gebiete, insbesondere die Russische Föderation und/oder die Republik Belarus oder zur Verwendung in sanktionierten Gebiete insbesonderes der Russischen Föderation und/oder der Republik Belarus verkaufen, exportieren oder re-exportieren.
2. Der Käufer wird sich nach besten Kräften bemühen sicherzustellen, dass der Zweck von Absatz (1.) nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird.
3. Der Käufer hat einen angemessenen Überwachungsmechanismus einzurichten und aufrechtzuerhalten, um Verhaltensweisen Dritter in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, zu erkennen, die den Zweck von Absatz (1.) vereiteln würden.
4. Jeder Verstoß gegen die Absätze (1.), (2.) oder (3.) stellt einen wesentlichen Verstoß gegen ein wesentliches Element dieser Vereinbarung dar, und der Verkäufer ist berechtigt, angemessene Abhilfemaßnahmen zu verlangen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beendigung dieser Vereinbarung.
5. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich über etwaige Probleme bei der Anwendung der Absätze (1.), (2.) oder (3.) zu informieren, einschließlich etwaiger einschlägiger Aktivitäten Dritter, die den Zweck von Absatz (1.) vereiteln könnten. Der Käufer wird dem Verkäufer innerhalb von zwei Wochen nach einfacher Aufforderung Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen nach Absatz (1.), (2.) und (3.) zur Verfügung stellen.

18. DATENSCHUTZ

Das Unternehmen speichert und verarbeitet zur Geschäftsabwicklung notwendige Daten der Kunden in einer EDV-Anlage. Die Übermittlung von Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zur Durchführung des Zahlungsverkehrs und der Verträge. Der Kunde ist einverstanden, dass seine Daten auch über elektronische Schnittstellen, zB EDI, an Dritte zu vertraglich
nötigen Zwecken übermittelt werden. Jede andere Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Kunden. Auf Wunsch wird die Datenschutzerklärung des Unternehmens übermittelt.

19. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort aller Verträge ist jeweils der Sitz der unter 1.1. bis 1.4. genannten Unternehmen, als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz vereinbart.

20. RECHTSWAHL

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

21. SCHRIFTLICHKEITSGEBOT

Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen müssen schriftlich vereinbart werden.

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